Viele verschuldete Menschen wissen nur wenig von den Möglichkeiten, die Ihnen das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet. 

Die Chancen im außergerichtlichen Teil des Verfahrens werden häufig unterschätzt oder nicht umfassend genutzt. Wir sehen hierin jedoch gute Erfolgsaussichten und haben daher die außergerichtliche Einigung als einen unserer Tätigkeitsschwerpunkte definiert. Hierdurch kommt es in der Regel zu einer schnelleren Entschuldung und das gerichtliche Insolvenzverfahren kann oft vermieden werden.

Das selbstgenutzte Wohneigentum ist bei drohender Zahlungsunfähigkeit stark gefährdet, da die Insolvenzordnung die Verwertung aller Vermögens-werte vorsieht. Wir streben auch hier eine außergerichtliche Einigung mit den beteiligten Kreditgebern ( Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Versicherungs-gesellschaften, etc. ) an, mit dem Ziel, das Wohneigentum für die Familie erhalten zu können.

  Wir helfen Ihnen, indem wir für Sie .... 

  •  Ihre finanzielle Situation umfassend analysieren
  •   von Ihren Gläubigern aktuelle Forderungsaufstellungen anfordern
  •   die Berechtigung der Forderungen prüfen
  •   Ihre Einnahmen- und Ausgabensituation analysieren
  •   detaillierte Sanierungsvorschläge erarbeiten
  •   mit Ihren Gläubigern über Lösungsmöglichkeiten verhandeln
  •   ggf. den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen

E-Mail: kontakt@rae-wenzel.de