Welche Vorteile bietet die Schuldenregulierung durch die Rechtsanwaltskanzlei Wenzel? 

In unserer Kanzlei praktizieren wir zum Wohle des Mandanten die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Rechtsanwälten und erfahrenen Bankkaufleuten. Es sind also sowohl juristische als auch wirtschaftliche Kompetenzen vertreten. Das hilft uns insbesondere bei schwierigen Fällen und Situationen, z.B. wenn Ihre Immobilie vor der Zwangsversteigerung steht.

Muss ich mit langen Wartezeiten rechnen?

Nein, Sie bekommen bei uns möglichst innerhalb einer Woche einen Beratungstermin und auch danach wird Ihre Angelegenheit selbstverständlich zügig bearbeitet.

Meine Situation ist mir peinlich. Ist bei Ihnen Diskretion gegeben?

Die Schuldnerberatung ist ein integraler Bestandteil der Anwaltskanzlei, für alle Mandate besteht die anwaltliche Schweigepflicht. Somit ist die diskrete Beratung und Betreuung jederzeit gewährleistet.

Welche Unterlagen muss ich für das erste Beratungsgespräch mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre aktuellen Einkommensunterlagen und möglichst von jedem Gläubiger ein Schriftstück mit zur Beratung.

Ich bin überschuldet. Was passiert nun mit meinem Haus oder meiner Eigentumswohnung?

Wir versuchen im Wege einer außergerichtlichen Einigung eine Regelung mit Ihren Kreditgeben (z. B. Banken, Sparkassen, Bausparkassen, usw.) zu treffen, mit dem Ziel, Ihnen und Ihrer Familie das Wohneigentum zu erhalten.

Ist in jedem Fall ein gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren erforderlich?

Nein, bei entsprechender Verhandlungsbereitschaft der Gläubiger ist auch eine außergerichtliche Einigung möglich. Hierauf liegt auch unser Hauptaugenmerk.

Wann kann ich einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen?

Wenn Sie zahlungsunfähig sind und Ihnen eine "geeignete Stelle" oder "geeignete Person" (z. B. ein Rechtsanwalt) bescheinigt, dass eine außergerichtliche Schuldenregulierung gescheitert ist. Nach Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung haben Sie dann 6 Monate Zeit, um den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu stellen.

Gibt es ein gemeinsames Verbraucherinsolvenzverfahren für Eheleute?

Nein, jeder Ehegatte muss ein gesondertes Verfahren durchlaufen.

Wie viel Geld bleibt mir noch zum Leben?

Die Pfändungstabelle zu § 850c ZPO gibt Auskunft darüber, welcher Teil Ihres Einkommens Ihnen auf jeden Fall für die Bestreitung Ihres Lebensunterhalts belassen werden muss. 

Ich war früher einmal selbständig. Kann ich trotzdem die Verbraucherinsolvenz beantragen?

Sollten Sie mehr als 19 Gläubiger haben oder gegen Sie Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (z. B. abzuführende Arbeitnehmerbeiträge) bestehen, kommt für Sie die Verbraucherinsolvenz nicht in Betracht. Sie können dann gleich einen Regelinsolvenzantrag stellen.